Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Organe von Gesellschaften bei Streitigkeiten, die den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses betreffen (Abmahnung und Kündigung) und bei der Durchsetzung und Abwehr jedweder Art von Zahlungsansprüchen (Gehaltszahlung, Überstundenvergütung, Schadensersatz) aus dem Arbeitsverhältnis oder Dienstvertrag. Ferner bildet Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit die rechtssichere Formulierung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen.
Rechtsanwalt Joachim Hartmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt aufgrund seiner langjährigen Praxis und seiner wissenschaftlich fundierten Arbeitsweise auch auf diesem Gebiet über eine besondere Fachkompetenz.