Im Erbrecht beraten wir insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Nachfolgeplanung. Klare Regelungen sind Grundvoraussetzung für den Erhalt geschaffener Vermögenswerte und die Absicherung der Erben und sonst Bedachten. Zudem kann eine vorausschauende Planung auch der Reduzierung der Steuerlast im Erbfall dienen. Schließlich beugen klare Regelungen Streitigkeiten nach dem Erbfall vor.
Ebenso stehen wir Ihnen bei der Auseinandersetzung und bei Streitigkeiten innerhalb von Erbgemeinschaften und mit Pflichtteilsberechtigten zur Seite, der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Anfechtung von letztwilligen Verfügungen.
Rechtsanwalt Konrad Steinert ist zudem als Testamentsvollstrecker tätig.
Im Familienrecht beraten wir insbesondere im ehelichen Güterrecht sowie bei der Gestaltung von Eheverträgen. Ferner beraten und vertreten wir bei der Ehescheidung und Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen.