Wir beraten Gesellschafter, Gesellschaften und Organe umfassend in Rechtsfragen, die im Tagesgeschäft oder in Sondersituationen aufkommen. Unser Beratungsspektrum im Wirtschaftsrecht reicht von der Gründung von Gesellschaften über Struktur- und Kapitalmaßnahmen bis zum Unternehmenskauf bzw. -verkauf (M&A) sowie der Unternehmensnachfolge. Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Wirtschaftsrecht bildet ferner die Beratung bei innergesellschaftlichen Konfliktsituationen.
Rechtsanwalt Konrad Steinert verfügt neben seinen langjährigen Erfahrungen aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch über umfangreiche praktische Erfahrungen als Gesellschafter verschiedener Unternehmen. Er hat eine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen und einige Jahre als Vorstand eine nicht börsennotierte kleine Publikums-Aktiengesellschaft geleitet.
Dr. Tilman Steinert ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er verfügt über umfangreiche Expertise im Gesellschaftsrecht. Er ist zudem Mitglied des Aufsichtsrats einer kleinen börsennotierten Aktiengesellschaft.
Gesellschaftsrecht
Die Beratung im klassischen Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem
Die Gestaltung verständlicher und präziser Vereinbarungen ist nicht nur unabdingbar, um die Rechtsverhältnisse innerhalb der Gesellschaft klar zu regeln, sondern auch, um langwierigen und lähmenden Streitigkeiten vorzubeugen. Den Gesellschaftern und Organen sollte ein klares Regelwerk nach zuvor definierten Bedingungen vorgegeben werden, um im Konfliktfall klare Leitlinien zur Hand zu haben. Dabei ist es Grundvoraussetzung, den jeweiligen wirtschaftlichen Hintergrund und die Interessenslage von Gesellschaftern, Gesellschaft sowie deren Organen klar zu erfassen und auf dieser Grundlage aufzubauen. Drauf legen wir besonderen Wert.
Gesellschafterstreitigkeiten
Innergesellschaftliche Konflikte können im Lauf eines Unternehmens immer wieder vorkommen und sind manchmal unvermeidbar. Häufig schaden anhaltende Konflikte allen Beteiligten, erfahrungsgemäß insbesondere dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft selbst. Daher ist bei Gesellschafterstreitigkeiten die Erarbeitung einer klaren Strategie und ein zügiges sowie konsequentes Handeln auf Grundlage dieser Strategie besonders wichtig. Ziel sollte dabei in der Regel zunächst das Erreichen einer einvernehmlichen Lösung sein, gegebenenfalls auch im Rahmen einer Mediation. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht (kurzfristig) zu erreichen, sind die Rechtspositionen konsequent gerichtlich durchzusetzen.
Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions/ M&A)
Die Beratung beim Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf (Mergers & Acquisitions) umfasst die Begleitung in den typischen Phasen einer Unternehmenstransaktion, von der Definition der Ziele über die Suche nach potentiellen Interessenten, den Abschluss einer Absichtsvereinbarung (Letter of Intent), die Identifizierung und Bewertung möglicher rechtlicher Risiken (Due Diligence), den Entwurf und die Verhandlung der Verträge bis zum Vollzug der Transaktion. Schließlich beraten wir bei der Integrationsphase nach einem Unternehmenskauf sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen nach Vollzug einer Transaktion.
Unternehmensnachfolge
Eine frühzeitige und durchdachte Nachfolgeregelung ist unabdingbare Voraussetzung zur Vermeidung von Konflikten und zur Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Die Unternehmensnachfolge ist häufig ein komplexer und langwieriger Prozess, der weit über die juristische Ebene hinausgeht. Gefordert sind neben klarer Kommunikation ein besonders sensibles Vorgehen und Verständnis der jeweiligen Familiensituation. Nicht zuletzt müssen Gesellschaftsverträge und letztwillige Verfügungen aufeinander abgestimmt sein, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir beraten bei der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen sowie familienrechtlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.