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Handelsrecht
& Vertragsrecht

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Wir beraten unsere Mandanten insbesondere bei der Gestaltung von handelsrechtlichen- oder allgemein zivilrechtlichen Verträgen sowie der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen daraus. Ferner beraten wir zum Handelskauf und Handelsvertreterrecht.

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Maßgeschneiderte Verträge

Bestehende vertragliche Regelwerke sollten regelmäßig überprüft werden. Wir beraten bei der Gestaltung von Neuverträgen und der Neugestaltung von Altverträgen.Unsere gewerblichen Mandanten suchen wir zu diesem Zweck in ihren Betrieben auf, um uns ein persönliches Bild von der Situation vor Ort machen zu können und die praktischen Erfordernisse der Vertragsgestaltung besser beurteilen zu können.