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Arbeitsrecht

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Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Organe von Gesellschaften bei Streitigkeiten, die den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses betreffen (Abmahnung und Kündigung) und bei der Durchsetzung und Abwehr jedweder Art von Zahlungsansprüchen (Gehaltszahlung, Überstundenvergütung, Schadensersatz) aus dem Arbeitsverhältnis oder Dienstvertrag.

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Arbeitsrechtliche Expertise

Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit bildet die rechtssichere Formulierung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen. Diese sollten auch regelmäßig auf Änderungen der rechtlichen Anforderungen hin überprüft werden.